Schwabmünchen

1.000 m² gefährlicher Abfall!

Demontage von knapp 1.000 m² asbesthaltigen Fassadenplatten inkl. Mineralwolldämmung und Konterlattung nach den Vorschriften der Gefahrenstoffverordnung TRGS 519. Demontage von Asbestplatten an Zimmerdecken überkopf und sämtlichen asbesthaltigen Rohren und Lichtschächten. Meldungen beim Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft.

ralph und stefanie mahler
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