Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anerkennung
Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Fa. Beton Bearbeitung Mahler GmbH & Co. KG (nachfolgend BBM genannt) an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die BBM. Der Einbeziehung gegnerischer AGB wird auch dann widersprochen, wenn die unsrigen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise nicht gelten sollten.

§2 Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen vor Ort mit den Mitarbeitern oder Subunternehmern der BBM sowie schriftliche Bestellungen gelten nur dann, wenn sie durch die BBM bestätigt wurden.

§3 Widerruf
Verlangt der Auftraggeber durch Vorgabe eines Ausführungstermines, dass vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung begonnen werden soll, so verzichtet der Auftraggeber nach Ausführung der Leistung auf sein Recht auf Widerruf.

§4 Vorhalten von Wasser und Strom auf Baustellen, Arbeitshöhe
Vom Auftraggeber sind Wasser (1 bar Wasserdruck an der Arbeitsstelle, eisfrei) und Energie in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag elektronische Betriebsmittel auf Baustellen mit 230 V / 16 A für Kernbohrungen oder 380 V / 32 A für Sägearbeiten zu gewährleisten. Kann Wasser und / oder Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig mitzuteilen, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet und die Versorgung der Energie alternativ durch ein Aggregat, bzw. Anlieferung von Wasser auf Kosten des Auftraggebers gewährleistet werden kann. Wird eine Arbeitshöhe von 2 Metern überschritten, ist vom Auftraggeber auf seine Kosten ein Gerüst zu stellen bzw. eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

§5 Bohrpunkte und der Sägeschnitt / Vorarbeiten durch Auftraggeber
Die Bohrpunkte und Sägeschnittlinien sind unter Angabe der Bohrdurchmesser und Schnittlängen vom Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Aufraggeber die volle Haftung; er stellt die BBM von Ansprüchen Dritter (z.B. Gebäudeeigentümer, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, Passanten) frei. Einflüsse der Bohrungen und Sägeschnitte auf die Statik eines Bauwerks oder eines Bauteils sind vom Aufraggeber vorab abzuklären und wie vor auch zu vertreten (siehe auch §11 Haftung). Erforderliche Abstützungen sind ebenfalls grundsätzlich vom Auftraggeber zu erstellen, soweit diese Arbeiten nicht ausdrücklich mit angeboten wurden. Die Arbeitsstelle ist von Belägen, Isolierungen, Verkleidungen und Dergleichen zu befreien oder diese sind zu schützen.

§6 Genehmigungen
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten rechtzeitig alle zur Durchführung notwendigen Genehmigungen (z.B. Sonntags- / Nachtarbeit, Durch- und Einfahrtserlaubnisse) einzuholen. Dies gilt auch für Absperrungen, Sperrungen, Umleitungen. Warte- / Stillstandszeiten mangels bauseitiger Vorarbeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§7 Arbeitsunterbrechung und Wartezeit
Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit der BBM unterbrochen werden, anderenfalls werden die Stundensätze inkl. Maschinenausfallzeiten entsprechend unserer gültigen Preisliste berechnet. Diese gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen, sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallverhütungsvorschriften. Kann die BBM durch Umstände, welche der Auftraggeber zu vertreten hat (auch mangelnde Begehung durch den Auftraggeber), nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze inkl. Maschinenausfallzeiten berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten. Dem Auftraggeber bleibt überlassen, uns nachzuweisen, dass wir durch etwaige Füllaufträge oder deren grundlose Ablehnung einen geringeren Entschädigungsanspruch haben.

§8 Besonders zu vergütende Leistungen
Zusatzleistungen (z. B. Schrägbohrungen, Über-Kopf-Bohrungen, Bohrungen zur Vermeidung von Überschnitten, Arbeiten in einer Höhe ab 3m, ….) werden ausgeführt, wenn diese technisch notwendig sind oder der Auftraggeber hierzu einen besonderen Auftrag erteilt. Diese Zusatzleistungen werden
– sofern nicht gesondert angeboten – gemäß der gültigen Preisliste verrechnet. Dasselbe gilt auch für Mehraufwand, der durch zusätzliche (Um-) Rüstarbeiten entsteht, wenn z. B. die Arbeitsstellen weit auseinander liegen oder die Gegebenheiten vor Ort nicht den Gegebenheiten entsprechen, die dem Angebot zu Grunde lagen. Ist eine Durchführung von Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten erforderlich, wird ebenfalls ein Zuschlag erhoben. Bei Stahlbeton sind Querschnitte bis 2,01 cm² (Ø 16 mm) im Grundpreis enthalten. Für Querschnitte oder Längsschnitte (Eisenanschnitte) über 2,01 cm² berechnen wir je cm² Schnittfläche 2,00 €

§9 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Baustellen werden – soweit keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt – nach der gültigen Preisliste bzw. dem zugrunde liegenden Angebot abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; soweit geschuldet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung von der BBM vorgelegten Leistungsberichte. Eine Ausnahme hierzu bilden Aufträge, die unter der Mindesteinsatzpauschale liegen – hier findet diese Anwendung. Die BBM behält sich vor, Anzahlung-, und Abschlagszahlungen zu erheben.

§10 Sicherheits- und Gewährleistung
Bei Anzeige eines Mangels bei Abnahme behält sich die BBM das Recht zur Nachbesserung vor. Sollte sich nach einer Mängelanzeige des Auftraggebers herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, bzw. ein Mangel nicht von der BBM zu vertreten ist, gehen die Kosten der Mängelprüfung zu Lasten des Auftraggebers. Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§11 Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern oder Einrichtungen der BBM zurückzuführen sind, haftet die BBM im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann von der BBM in keinem Fall übernommen werden. Auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden, da das Kühlwasser, wenn keine Schutzmaßnahmen beauftragt sind, nur bedingt kontrollierbar abzuleiten ist. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem „Nichteinmessen“ ergeben, z.B. auch an Gas-, Wasser- und Stromleitungen, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Die BBM haftet auch nicht für Schäden, die sich durch Veränderungen der Statik ergeben, wenn Bohrungen oder Sägeschnitte Betonstahl durchtrennen oder angeschnitten wird (siehe auch §5). Des Weiteren übernimmt die BBM keinerlei Haftung / Kosten für einen durch unsere Arbeiten (Staubentwicklung) ausgelösten Feueralarm. Von der Haftung ausgeschlossen sind auch Beschädigungen an Anstrichen, Bodenbelägen, Mobiliar, o.ä. Höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen die BBM zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch die BBM hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

§12 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.

§ 13 Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist die BBM berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten. Für die Dauer von 6 Wochen ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise hinsichtlich der Zeitspanne als verbindlich. Danach ist die BBM berechtigt, Preisanpassungen durch Preissteigerungen bei Material, Löhnen, Sozialabgaben oder Steuern vorzunehmen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten.

Gerichtsstand: Augsburg
Geschäftsführer: Ralph Mahler
AGB Stand: März 2023

Mit uns durch die Wand!